Gesetzliche Verordnungen und den Erhalt unserer Umwelt nehmen wir sehr ernst
Wie Sie auch schon unter der Rubrik Nachhaltigkeit lesen können, liegt uns der Schutz unserer Umwelt und der nachhaltige Umgang mit Ressourcen sehr am Herzen. Aus diesem Grund achten wir natürlich streng auf die Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen. Informieren Sie sich hier gerne über unsere Stellungnahme bezüglich Konfliktmineralien, REACH und ROHS bei ROLEC.
STELLUNGNAHME BEZÜGLICH KONFLIKTMINERALIEN
Am 21. Juli 2010 unterzeichnete US-Präsident Barack Obama den Dodd–Frank Act, welcher neben der Regulierung der Finanzmärkte auch Unternehmen verpflichtet, auf Rohstoffe aus Konfliktregionen zu verzichten (§ 1502).
Dieser beinhaltet Offenlegungs- und Berichtspflichten für „Konfliktmineralien“: An den US-Börsen notierte Unternehmen müssen die Verwendung bestimmter Rohstoffe, die aus der Demokratischen Republik Kongo oder ihren Nachbarstaaten (Angola, Burundi, Republik Kongo, Ruanda, Sambia, Sudan, Tansania, Uganda, Zentralafrikanische Republik) stammen, öffentlich machen.
Als Konfliktmineral im Sinne des Gesetzes gelten Zinn, Tantal, Wolfram sowie Gold.
Uns ist bewusst, dass der Abbau dieser „Konfliktmineralien“ in verschiedenen Ländern, besonders in Zentralafrika zu Erträgen führen kann, die zur Finanzierung von bewaffneten Konflikten verwendet werden, in deren Zuge es zu inakzeptablen Menschenrechtsverletzungen kommen kann.
Wir haben unsere Lieferanten darüber informiert, dass wir Produkte und Rohstoffe, die Gold, Tantal, Zinn, oder Wolfram aus Konfliktgebieten enthalten, nicht akzeptieren können. Unsere Lieferanten wurden aufgefordert, uns unverzüglich entsprechend zu informieren, falls sie in Ihren Produkten „Konfliktmineralien“ verwenden sollten. Alle bisherigen Bestätigungen in unserer Lieferkette zeigen keine Abweichungen von der Verordnung. Somit gehen wir davon aus, dass ROLEC-Produkte keine der genannten Mineralien aus dem benannten Gebiet enthalten. Darüber hinaus ist die Konformität zu dieser Verordnung Bestandteil unserer Lieferbedingungen und wir haben unsere Lieferanten dazu aufgefordert, innerhalb ihrer Lieferkette sicher zu stellen, dass keine „Konfliktmineralien“ Verwendung finden.
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REACH
Sicherer Stoffeinsatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist in der Philosophie des Hauses fest verankert: ROLEC denkt, handelt und fühlt strategisch, leidenschaftlich und umweltbewusst! Auch für uns gilt: Chemikalien sollen generell so hergestellt und angewendet werden, dass ungünstige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auf ein absolutes Minimum reduziert bleiben. Die Europäische Union (EU) hat dies zum 01.06.2007 in der so genannten REACH-Verordnung umgesetzt. Sie basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit aller Unternehmen, die Chemikalien importieren, herstellen und verarbeiten. Ihnen obliegt die Gewährleistung des sicheren Umgangs mit ihren Stoffen und Zubereitungen. Sie sind verpflichtet, die eingesetzten Stoffe registrieren zu lassen, notwendige Daten zu sammeln und diese entlang der Wertschöpfungskette weiterzugeben. Lieferanten von Erzeugnissen haben grundsätzlich nur dann eine Informationspflicht, sollten von außerhalb der EU importierte Erzeugnisse* Stoffe mit mehr als 0,1 % (w/w) aus der von der ECHA (European Chemicals Agency, Helsinki) veröffentlichten Kandidatenliste enthalten (Art. 33).
(*Mit den Erzeugnissen sind in diesem Zusammenhang Artikel gemeint, deren Form, Oberfläche und Gestalt ihre Funktion in größerem Maße bestimmen als die chemische Zusammensetzung.)
REACH und die Relevanz für ROLEC
Die ROLEC Gehäuse-Systeme GmbH gilt im Sinne der REACH-Verordnung als „Nachgeschalteter Anwender“ und „Lieferant von Erzeugnissen“ eine Registrierungspflicht besteht deshalb nicht. Stoffe werden aus unseren Produkten nicht freigesetzt. Somit findet Art. 7 Abs.1 der Verordnung bei uns ebenfalls keine Anwendung; Sehr wohl kommen wir gern und gewissenhaft unserer Auskunftspflicht als „Lieferant von Erzeugnissen“(Art. 33 der REACH-Verordnung) nach. Die von uns eingesetzten Stoffe und Zubereitungen (Lacke, Pulverlacke, Kleb-, Kühl- und Schmierstoffe in unserer Fertigung) werden ausschließlich in der EU bezogen. Kunden, die diese Stoffe beispielsweise zu Reparaturzwecken oder für die eigene Fertigung bei uns beziehen möchten, erhalten über unsere Lieferanten die dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH. Wir lassen selbstverständlich alle von außerhalb der EU eingekauften Erzeugnisse (Bauteile bzw. Baugruppen) auf mögliche Anteile der Stoffe aus der Kandidatenliste prüfen. Sollten solche in bedenklicher Menge (>0,1 % (w/w)) enthalten sein, informieren wir unverzüglich alle involvierten Parteien.
Vorlieferanten und REACH
Die REACH-Verordnung bedeutet: „No data – no market!“
Das heißt für uns bei ROLEC: Unsere Lieferanten müssen sich darüber bewusst sein, dass wir Waren von ihnen nur dann abnehmen können, wenn sie ihre Produkte gemäß REACH überprüft haben und die notwendigen Daten liefern können. Selbstverständlich erwarten wir auch von unseren Lieferanten, die außerhalb der EU tätig sind – ob als Importeur oder Hersteller -, dass sie entsprechend rechtzeitig gehandelt haben, um den Anforderungen gerecht zu werden. Sämtliche, außerhalb der EU ansässigen Lieferanten wurden angehalten, die verarbeiteten Stoffzusammensetzungen und Zubereitungen, die unsere Produkte betreffen, auf Anteile der in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe zu prüfen und diese gegebenenfalls zu ersetzen.
Letzteres war bislang noch nicht erforderlich; keines unserer Produkte musste aufgrund von REACH in seiner Zusammensetzung verändert werden.REACH stellt ein „lebendes System“ dar und wird ständig erweitert werden. Ebenso kümmern wir uns auch weiterhin um die Unbedenklichkeit der bei uns eingesetzten Stoffe. Deshalb ist REACH selbstverständlich in all unsere Prozesse fest eingebunden
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ROHS
Sicherheit und Transparenz mit dem Material der Wahl
Die ROLEC Gehäuse-Systeme GmbH befolgt in der Wahl der Materialien alle im Markt jeweils üblichen Regeln und gesetzlichen Vorschriften. So kommen in sämtlichen ROLEC-Standard-Produkten ausschließlich solche Werkstoffe zum Einsatz, die der Richtlinie 2011 / 65 / EU „Reduction of hazardous substances“ entsprechen.
Ihr zufolge dürfen seit dem 01.07.2006 nur solche Elektro- und Elektronikgeräte bestimmter Produktkategorien in Verkehr gebracht werden, die ausgewählte gefährliche Stoffe nicht enthalten. Dabei handelt es sich insbesondere um Blei, Quecksilber, 6-wertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) bzw. polybromierten Diphenylether (PBDE). Die ROLEC-Produktpalette ist bereits seit dem 01.05.2005 RoHS-konform.
Zugeschnitten auf die besonderen Anforderungen bestimmter Branchen und Kernkompetenzen unserer Kunden bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an, die von den Standardangeboten abweichen können. So ist gewährleistet, dass jeder Besteller größtmögliche Sicherheit und vollständige Transparenz in der Beschaffenheit der hochwertigen Gehäuse von ROLEC erhält.
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Artikel 3g der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 – Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse mit russischem Ursprung
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen mit der Bitte um eine Stellungnahme bezüglich unseres Umgangs mit dem gegen Russland beschlossenen Sanktionspakets.
Nach Auskunft unserer Lieferanten können wir Ihnen hiermit betätigen, dass die Anforderungen gem. Artikel 3g der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren, eingehalten werden.